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Schulung
und Beratung |
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Den wenigsten ist bekannt, dass Weisungsbefugten mit dieser Führungsaufgabe auch ein Teil der Unternehmerpflichten in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz übertragen wurden. Weitere wesentliche Pflichten und Aufgaben für den Unternehmer sind nach dem Arbeitsschutzgesetz und der im Oktober 2002 veröffentlichten Betriebssicherheitsverordnung die Installierung einer geeigneten Organisation zum Arbeitsschutzmanagement sowie die Einleitung und Durchführung der erforderlichen und notwendigen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Arbeitnehmer. Wie für die Schaffung eines Qualitäts- oder Umweltmanagementsystems empfiehlt sich auch bei der Einrichtung eines Arbeitsschutzmanagementsystems die Einbeziehung eines Beraters. Um diese Defizite und Wissenslücken zu verringern bzw. zu schließen, bieten wir hier entsprechende Schulungen an. Diese werden auf Wunsch in Ihrem Unternehmen durchgeführt. Schulungs- und Beratungsthemen sind neben vielen anderen:
• Einbindung des Arbeitschutzes in
die betrieblichen Abläufe Aufgrund
unserer Erfahrung profitieren gerade Klein- und Mittelbetriebe von unserer
Dienstleistung und erhalten somit Rechtssicherheit. |
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